5 % degressive Afa
für Wohnimmobilien

Die degressive Abschreibung ist ein zentraler Bestandteil des Wachstumschancengesetzes, das die Bundesregierung eingeführt hat, um den Wohnungsneubau in Deutschland anzukurbeln. Besonders für Kapitalanleger bietet die degressive AfA (Absetzung für Abnutzung) attraktive steuerliche Vorteile.

AfA für Wohnimmobilien

Degressive AfA für Neubau-Immobilien: Förderung und Bedingungen

Die degressive Abschreibung gilt für neu errichtete Wohngebäude und Wohnungen, wobei der Baubeginn oder Kauf zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 liegen muss.

Investoren können im ersten Jahr 5 % der Investitionskosten steuerlich geltend machen und in den folgenden Jahren jeweils 5 % des Restwerts. Diese Regelung zielt darauf ab, den Wohnungsneubau zu fördern und gleichzeitig die steuerliche Belastung für Kapitalanleger zu reduzieren.

Die degressive AfA gilt für neu gebaute Immobilien, die Wohnzwecken dienen, mindestens den Energie-Effizienzstandard 55 erfüllen und nach der Fertigstellung vermietet werden.

Im Gegensatz zu anderen Förderprogrammen sieht diese Regelung keine Baukostenobergrenzen vor, was Investoren zusätzliche Flexibilität bei der Auswahl ihrer Bauprojekte bietet.

Die Vorteile der degressiven Abschreibung für Kapitalanleger

Im Gegensatz zur linearen Abschreibung, bei der über einen festen Zeitraum ein gleichbleibender Prozentsatz (bisher 3 %) abgeschrieben wird, ermöglicht die degressive AfA eine schnellere Refinanzierung von Investitionen. Dabei können Investoren in den ersten Jahren höhere Abschreibungen geltend machen.

Warum sich In­ves­ti­tio­nen durch de­gres­si­ve Ab­schrei­bung (AfA)
noch mehr loh­nen.


Bei einer In­ves­ti­ti­ons­sum­me von 400.000 Euro kann der In­ves­tor im ers­ten Jahr 20.000 Euro (5 Pro­zent von 400.000 Euro) steu­er­lich ab­schrei­ben. Im zwei­ten Jahr be­läuft sich der ab­schrei­bungs­fä­hi­ge Be­trag dann auf 19.000 Euro (400.000 Euro ab­züg­lich der 20.000 Euro vom ers­ten Jahr, was einen Rest­wert von 380.000 Euro er­gibt).

Über einen Zeit­raum von sechs Jah­ren nach Fer­tig­stel­lung oder Er­werb der Im­mo­bi­lie kann der In­ves­tor ins­ge­samt rund 106.000 Euro steu­er­lich gel­tend ma­chen. Damit sinkt die Steuerlast im Vergleich zur aktuell geltenden linearen AfA in den ersten Jahren deutlich.

Vorteile:

  • Schnellere Refinanzierung von Investitionen
  • Höhere Abschreibungen führen zu einer Senkung der Steuerlast
  • Steigende Rendite von Neubauwohnungen als Kapitalanlage
  • Keine Baukostenobergrenze

Die degressive AfA im Überblick:

  • Degressive AfA gilt für neu errichtete Wohngebäude die nach Fertigstellung vermietet werden
  • Baubeginn oder Kauf ab 01.10.2023 bis 30.09.2029
  • Steuerliche Geltendmachung: 5% der Investitionskosten im ersten Jahr, Restwert in den Folgejahren
  • Wechsel zur linearen AfA möglich
  • Zusätzliche Kombination mit Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau möglich
  • Förderung von Neubauprojekten zur Reduzierung des Wohnraummangels

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